§1 Geltungsbereich
Alle Angebote und Leistungen basieren auf diesen allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Marc Nobis hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Angebote und Vertragsschluss
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Reise-, Hotel- und Verpflegungs-, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und Portokosten. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Neukunden kann eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Bruttobetrags vor Auftragserfüllung verlangt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder nicht rechtskräftig festgestellten oder von Marc Nobis ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Alle Angebote von Marc Nobis sind unverbindlich und stellen keine rechtsverbindliche Zusage dar. Sie sind ab dem Versanddatum für zwei Wochen gültig. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab dem Firmensitz von Marc Nobis zuzüglich etwaiger Versand-, Fracht-, Versicherungs- und Portokosten. Ein vom Kunden unterzeichnetes Angebot gilt als rechtsverbindliche Auftragsbestätigung. Marc Nobis behält sich das Recht vor, Aufträge nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, unabhängig von im Angebot genannten Schätzungen. Stundensätze, einschließlich etwaiger Überstunden, werden auf volle Stunden aufgerundet.
§3 Stornierung
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren:
- 0 % des Gesamtbetrags bei Stornierungen bis 60 Tage vor Einsatzbeginn,
- 20 % des Gesamtbetrags bei Stornierungen bis 30 Tage vor Einsatzbeginn,
- 50 % des Gesamtbetrags bei Stornierungen bis 15 Tage vor Einsatzbeginn,
- 80 % des Gesamtbetrags bei Stornierungen bis 3 Tage vor Einsatzbeginn,
- 100 % des Gesamtbetrags bei Stornierungen ab 24 Stunden oder weniger vor Einsatzbeginn.
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung bei Marc Nobis. Bereits entstandene und nicht stornierbare Kosten (z. B. Hotel-, Transport- oder Mietkosten) trägt der Auftraggeber.
§4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 EUR erhoben. Zusätzlich behält sich Marc Nobis vor, bei erstmaligem Verzug eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR zu berechnen. Unabhängig davon werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 2 BGB fällig. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug auch ohne Mahnung ein.
§5 Arbeitszeiten
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die tägliche Arbeitszeit pro eingesetzter Person maximal zehn Stunden inklusive einer einstündigen Pause. Für jede darüber hinaus geleistete Stunde wird ein zehntel des vereinbarten Tagessatzes berechnet. Ab der vierten angebrochenen Überstunde fällt ein zusätzlicher voller Tagessatz an. Nachtschichten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr werden grundsätzlich mit dem anderthalbfachen Tagessatz vergütet. Bei Einsätzen mit einer Dauer von bis zu sechs Stunden kann abweichend ein Stundensatz abgerechnet werden, sofern dieser vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Überschreitung dieser Zeit gilt der volle Tagessatz als vereinbart. Fahrzeiten ab einer Stunde werden der Arbeitszeit angerechnet, wobei der Fahrtbeginn am Firmensitz von Marc Nobis liegt.
§6 Unterkunft sowie An- und Abreise
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Verpflegung der von Marc Nobis eingesetzten Personen während des Einsatzes auf eigene Kosten zu sorgen. Alternativ kann ein Verpflegungsbuyout in Höhe von 28 Euro pro Person und Tag vereinbart werden. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Betrag anteilig oder vollständig nachträglich berechnet werden. Die Unterbringung hat in Einzelzimmern eines Hotels der gehobenen Mittelklasse mit mindestens vier Sternen oder vergleichbarem Standard in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort zu erfolgen. Wird keine entsprechende Unterkunft gestellt, ist Marc Nobis berechtigt, eine angemessene Unterkunft auf Kosten des Auftraggebers zu buchen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehenden Reise- und Nebenkosten wie etwa für Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel trägt der Auftraggeber.
§7 Haftung und Gewährleistung
Marc Nobis haftet gemäß §276 BGB ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, sowie für Schäden infolge höherer Gewalt gemäß §276, 275 BGB ist ausgeschlossen. Etwaige Reklamationen sind schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Vertragserfüllung geltend zu machen. Unabhängig von einem Verschulden bleibt die Haftung nach den Bestimmungen des §1 ProdHaftG unberührt. Die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehöriger der Firma für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies nach §278 BGB gesetzlich zulässig ist.
Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr und bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Für Unternehmer im Sinne des §14 BGB verjähren sämtliche Mängelansprüche, gleich ob für gebrauchte oder neue Sachen, einheitlich nach einem Jahr ab Übergabe. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel gemäß §377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§8 Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien verbleiben im alleinigen Eigentum von Marc Nobis. Dazu zählen insbesonders, aber nicht ausschließlich: Medieninhalte, Technische Zeichnungen, Berechnungen, Pläne, Bilder, Medieninhalte, Showfiles sowie Sonderlösungen im Bereich der Systemintegration.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Marc Nobis zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Inhalte die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreichen oder nicht.
Nach schriftlicher Vereinbarung kann mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt werden. Eine Nutzung über diesen Umfang hinaus, insbesondere für andere Projekte, Lizenzierung an Dritte oder Bearbeitung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Anfrage. Nach vollständiger Abwicklung der Anfrage werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Verantwortlicher Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO ist:
Marc Nobis
Westhemmerder Weg 14A
59427 Unna
Deutschland
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@exovent.de
Alle Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
§10 Mietmaterial
Der Kunde haftet uneingeschränkt für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Mietmaterials während der gesamten Mietdauer. Dies gilt auch für Transportschäden, sofern diese durch den Kunden verursacht wurden. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Marc Nobis zulässig. Das Mietmaterial bleibt uneingeschränktes Eigentum von Marc Nobis und darf weder veräußert noch mit Rechten Dritter belastet werden.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Mietmaterial in einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand und ohne erkennbare Mängel übernommen zu haben. Für sämtliche Schäden oder Verluste, die nicht auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Kunde in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Handhabung, durch Beauftragte des Kunden, durch Dritte oder Zuschauer sowie durch Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Vandalismus. Grundlage für die Berechnung im Schadensfall ist stets der Neuwert der betroffenen Geräte. Marc Nobis sichert zu, das Mietmaterial in technisch funktionsfähigem Zustand bereitzustellen. Für mittelbare Schäden, die aus einem teilweisen oder vollständigen Ausfall entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Mietgegenstände sind spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer, während der Geschäftszeiten von Marc Nobis, vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand im Lager von Marc Nobis inklusive defekter oder verbrauchter Teile wie Leuchtmittel und Zubehör zurückzugeben. Die Rückgabe gilt erst mit vollständigem Abladen und Registrierung als erfolgt. Die Empfangsbestätigung dient lediglich als Nachweis der Rücknahme, nicht als Bestätigung von Zustand oder Vollständigkeit. Marc Nobis behält sich eine nachträgliche Prüfung vor. Reinigungs-, Instandsetzungs- oder Reparaturkosten trägt der Kunde.
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietmaterial sorgsam zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Die Nutzung darf nur durch fachkundiges Personal unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften erfolgen. Bei Anmietung ohne Betreuung durch Marc Nobis liegt die volle Betriebsverantwortung beim Kunden. Der Kunde hat für eine stabile und unterbrechungsfreie Stromversorgung zu sorgen. Für Schäden, die durch Stromausfall, Spannungsschwankungen oder Unterbrechungen entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang.
Marc Nobis ist jederzeit berechtigt, das Mietmaterial zu besichtigen oder durch Beauftragte besichtigen zu lassen. Eine Untersuchung erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Kunden hinsichtlich Zeitpunkt und Ablauf. Der Kunde hat dabei jede zumutbare Unterstützung zu leisten. Die Kosten hierfür trägt Marc Nobis.
§11 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist Marc Nobis für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Bereits entstandene Kosten werden anteilig berechnet.
§12 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist 59427 Unna, Nordrhein-Westfalen.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§14 Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam. Marc Nobis ist berechtigt zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer zu beauftragen.